Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich nach dem Königlichen Gesetzesdekret 1/2007 vom 16. November zum Allgemeinen Gesetz zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern sowie ergänzenden Gesetzen und nach dem Gesetz 7/1998 vom 13. April über Allgemeine Geschäftsbedingungen und den nachfolgenden Bestimmungen.

Allgemeine Informationen

Inhaber: VACIAR CACHE S.L., im Folgenden HOWLANDERS.COM, mit der Steueridentifikationsnummer B12983813 und Lizenznummer CV CV-m1993-V, mit Geschäftssitz an der Universidad Politécnica de Valencia, Gebäude 9B, Büro V.9B.0.063, Camino de Vera, s/n, 46022 Valencia, Spanien. Telefon: +34 864 800 001, E-Mail: hello@howlanders.com. Funktion als Einzelhändler oder Reiseveranstalter.

Geltungsbereich

Jede Buchung bei HOWLANDERS.COM unterliegt diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die öffentlich einsehbar sind, damit jeder Reisende sie vor dem Kauf einsehen und überprüfen kann.

Zweck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der vertraglichen Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistungen durch HOWLANDERS.COM sowie gegebenenfalls der Gegenleistung, die der Reisende an HOWLANDERS.COM für die Nutzung bestimmter Dienstleistungen schuldet. Die Dienstleistungserbringung erfolgt durch Bereitstellung, Organisation, Einsatz und Verwaltung der erforderlichen technischen, personellen und betrieblichen Ressourcen durch HOWLANDERS.COM und immer als Gegenleistung zu den jeweils gültigen Preisen, sofern es sich um kostenpflichtige Dienste handelt. Das bloße Navigieren auf der Website https://www.howlanders.com gilt nicht als Dienstleistung.

Die Nutzung der Website sowie die Buchung von Dienstleistungen setzt die ausdrückliche Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. HOWLANDERS.COM behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Änderungen betreffen jedoch nicht bereits getätigte Buchungen. Wir empfehlen daher, die Bedingungen sorgfältig zu lesen und eine Kopie aufzubewahren.

Buchungen durch Minderjährige sind nur mit vorheriger Genehmigung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter gültig. Diese Genehmigung ist auch erforderlich, wenn die Buchung im Namen einer anderen Person erfolgt.

Bei der Buchung einzelner Reiseleistungen, die nicht Teil einer Pauschalreise sind, erkennt der Reisende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters an. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen von HOWLANDERS.COM und denen des Anbieters haben letztere Vorrang.

Bei Pauschalreisen genießen Reisende alle Rechte, die in der EU für Pauschalreisen gelten. Veranstalter und Einzelhändler haften gegenüber dem Reisenden für die ordnungsgemäße Erfüllung der im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen, unabhängig davon, ob sie diese selbst oder über Dritte erbringen.

HOWLANDERS.COM schützt den Reisenden besonders gemäß diesen Bedingungen sowie dem Impressum und der Datenschutzerklärung durch:

1. – DEFINITIONEN

Die Begriffe „Reisedienstleistung“, „Pauschalreise“, „Pauschalreisevertrag“, „Beginn der Pauschalreise“, „verbundene Reisedienstleistungen“, „Reisender“, „Veranstalter“, „Einzelhändler“, „Niederlassung“, „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“, „Nichtübereinstimmung“, „Verkaufsstelle“, „Rückführung“, „Unternehmer“ und „Minderjähriger“ entsprechen den Definitionen in Artikel 151 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 vom 16. November. „Vorvertragliche Informationen“ sind jene Informationen, die dem Reisenden vom Veranstalter oder ggf. vom Einzelhändler vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden müssen.

2. – WICHTIGE HINWEISE ZU PAUSCHALREISEN

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen enthaltenen Informationen, die dem Reisenden zur Verfügung gestellt werden, sind allgemeiner Natur. Wesentliche Änderungen des Inhalts sind nicht zu erwarten und erfolgen ausschließlich unter den in den Besonderen Bedingungen genannten Voraussetzungen sowie in bestimmten Fällen, die im Folgenden dargelegt werden.

2.1 – Organisation der Pauschalreise

Die Organisation erfolgt durch den Großhändler oder ggf. durch den Groß- und Einzelhändler, wie im vorvertraglichen Informationsblatt und im Pauschalreisevertrag angegeben.

2.2 – Der Pauschalreisevertrag

Dem Reisenden wird eine Kopie des Pauschalreisevertrags innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsabschluss ausgehändigt. Vertragsbestandteile sind die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorvertraglichen Informationen sowie die individuell vereinbarten Bedingungen zwischen Unternehmer und Reisendem.

2.3 – Preis

A) Im Preis inbegriffen: alle in der jeweiligen Reisebeschreibung ausdrücklich genannten Leistungen.

B) Nicht im Preis inbegriffen: alle Leistungen, die nicht ausdrücklich in der jeweiligen Reisebeschreibung aufgeführt sind.

C) Preisänderungen: Der Preis wurde auf Basis von Wechselkursen, Transporttarifen, Treibstoffkosten und den Kosten der einzelnen Reiseleistungen kalkuliert.

Je nach Reiseziel können zusätzliche Gebühren, Steuern oder Abgaben (z. B. Flughafen- oder Hafengebühren) Teil des Gesamtpreises sein. Diese können sich durch Änderungen Dritter, die nicht an der Reise beteiligt sind, verändern.

D) Preisminderung und Schadensersatz:

  • Der Reisende hat Anspruch auf eine angemessene Preisminderung für jeden Zeitraum, in dem eine Nichtübereinstimmung vorliegt, es sei denn, der Veranstalter oder Einzelhändler weist nach, dass diese dem Reisenden zuzurechnen ist.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für Schäden, die durch die Nichtübereinstimmung entstehen. Diese ist ohne unangemessene Verzögerung zu zahlen.
  • Kein Anspruch besteht, wenn der Veranstalter oder Einzelhändler nachweist, dass die Nichtübereinstimmung dem Reisenden oder einem Dritten zuzuschreiben ist, der nicht an der Vertragserfüllung beteiligt ist und unvermeidbar oder unvorhersehbar war, oder wenn sie auf außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände zurückzuführen ist.
  • Soweit internationale Abkommen, die für die EU gelten, die Entschädigung durch Dienstleister in Pauschalreisen begrenzen, gelten dieselben Begrenzungen für Veranstalter und Einzelhändler. In anderen Fällen kann die Entschädigung vertraglich begrenzt werden, sofern dies nicht für Körper- oder vorsätzlich verursachte Schäden gilt und die Grenze nicht unter dem Dreifachen des Gesamtpreises liegt.
  • Die Geltendmachung von Schadensersatz oder Preisminderung nach geltendem Recht berührt nicht die in Artikel 151 des Gesetzes genannten weiteren Verbraucherrechte.

2.4 – Unterstützung

  • Der Reisende kann Nachrichten, Anfragen oder Beschwerden in Bezug auf die Ausführung der Pauschalreise direkt an den Einzelhändler richten. Dieser leitet sie unverzüglich an den Veranstalter weiter. Der Erhalt durch den Einzelhändler gilt auch als Erhalt durch den Veranstalter im Hinblick auf Fristen.
  • Veranstalter und Einzelhändler müssen dem Reisenden unverzüglich und angemessen Hilfe leisten, insbesondere in Fällen außergewöhnlicher Umstände, z. B. durch Bereitstellung von Informationen über medizinische Dienste, Behörden, konsularische Unterstützung, Hilfestellung bei der Kommunikation sowie Hilfe bei alternativen Rückreisemöglichkeiten.
  • Diese Unterstützung kann dem Reisenden in Rechnung gestellt werden, wenn die Schwierigkeiten vorsätzlich oder durch Fahrlässigkeit des Reisenden verursacht wurden. Die Kosten dürfen jedoch keinesfalls die tatsächlichen Ausgaben des Veranstalters oder Einzelhändlers übersteigen.
  • Kann der Rücktransport des Reisenden aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände nicht wie geplant erfolgen, trägt der Veranstalter oder ggf. der Einzelhändler die Kosten für die notwendige Unterkunft (möglichst gleichwertig) für maximal drei Nächte. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Reisende.

2.5.- Änderung anderer Vertragsklauseln

  • Der Vertrag über eine Pauschalreise kann, mit Ausnahme der Bestimmungen im vorhergehenden Punkt, vom Veranstalter oder gegebenenfalls vom Einzelhändler einseitig geändert werden, sofern die Änderung unerheblich ist, im mit dem Reisenden geschlossenen Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist und der Reisende auf einem dauerhaften Datenträger über die Preisänderung informiert wird.
  • Sollte der Veranstalter gezwungen sein, eine der Hauptleistungen der Pauschalreise, wie in den vorvertraglichen oder vertraglichen Bedingungen angegeben, zu ändern oder dem Reisenden eine Erhöhung des Reisepreises vorzuschlagen – stets vor Beginn der Pauschalreise –, hat der Reisende das Recht, die vorgeschlagene Änderung anzunehmen oder den Vertrag ohne Vertragsstrafe zu kündigen.
  • Ist die Ersatzreise von geringerer Qualität oder zu niedrigeren Kosten, hat der Reisende Anspruch auf eine entsprechende Preisminderung.
  • Änderungen der Vertragsklauseln sind dem Reisenden unverzüglich unter Bezugnahme auf folgende Punkte mitzuteilen: die Auswirkungen der Änderung auf den Gesamtpreis der Pauschalreise; die Frist, innerhalb der der Reisende seine Entscheidung zur Kündigung oder Annahme der Änderungen mitteilen muss, sowie die Folgen, wenn keine Mitteilung erfolgt; gegebenenfalls die angebotene Ersatzreise und deren Preis.

*Fordert der Reisende freiwillig Änderungen seiner Pauschalreise, können die Preise der touristischen Leistungen von den in den jeweiligen Reiseangeboten veröffentlichten Preisen abweichen.

2.6.- Abtretung des Vertrags über eine Pauschalreise

  • Der Reisende kann den Vertrag über eine Pauschalreise auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle für den Vertrag geltenden Bedingungen erfüllt. Die Abtretung ist dem Veranstalter oder gegebenenfalls dem Einzelhändler mindestens sieben (7) Kalendertage vor Reisebeginn mitzuteilen.
  • Der Abtretende und der Abtretungsempfänger haften gesamtschuldnerisch für die noch zu zahlende Summe sowie für alle durch die Abtretung entstandenen zusätzlichen Kosten. Der Veranstalter oder der Einzelhändler müssen dem Abtretenden Nachweise über diese zusätzlichen Kosten liefern.

2.7.- Zahlungen und Rückerstattungen

  • Die Pauschalreise muss vollständig bezahlt sein, damit dem Reisenden sämtliche Leistungen zur Verfügung gestellt werden können. Wird die Zahlung aus irgendeinem Grund abgelehnt, wird die Buchung storniert, nachdem der Reisende darüber informiert wurde, um das Zahlungsproblem zu klären.
  • Wird die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises nicht geleistet, gilt dies als Rücktritt des Reisenden von der Reise und es gelten die Bestimmungen in Abschnitt 2.8.
  • Kündigt der Veranstalter den Pauschalreisevertrag, hat er dem Reisenden die bereits geleisteten Zahlungen innerhalb von maximal vierzehn Kalendertagen ab dem Enddatum der Pauschalreise zu erstatten.
  • Erscheint der Reisende nicht zum geplanten Abreisetermin der gebuchten Pauschalreise, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
  • HOWLANDERS.COM informiert den Reisenden über die Möglichkeit, eine Versicherung abzuschließen, die mögliche Stornokosten oder Unterstützung abdeckt (https://blog.howlanders.com/de/unkategorisiert/die-beste-reiseversicherung-mit-rabatt/). Die vom Reisenden gezahlte Prämie für eine solche Reiserücktrittsversicherung ist in keinem Fall erstattungsfähig.

2.8.- Kündigung des Vertrags über eine Pauschalreise durch den Reisenden

  • Der Reisende kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise kündigen, wobei eine vom Veranstalter oder gegebenenfalls vom Einzelhändler verhängte Vertragsstrafe zu zahlen ist.
  • Der Pauschalreisevertrag kann eine pauschale Vertragsstrafe vorsehen, abhängig von der verbleibenden Zeit bis zum Reisebeginn ab dem Tag der Kündigungserklärung.
  • Ist keine pauschale Vertragsstrafe vereinbart, entspricht der Betrag der Vertragsstrafe dem Preis der Pauschalreise abzüglich der eingesparten Kosten und der Erträge aus der anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen.
  • Wurden die stornierten Leistungen zu besonderen wirtschaftlichen Bedingungen gebucht, gelten die vom jeweiligen Anbieter festgelegten Stornierungsbedingungen.
  • Akzeptiert der Reisende nach Vertragsänderungen keine Ersatzreise, hat der Veranstalter dem Reisenden alle gezahlten Beträge innerhalb von maximal vierzehn Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Kündigung ohne Strafzahlung zu erstatten.
  • Der Reisende hat Anspruch auf Vertragsauflösung und vollständige Rückerstattung des Pauschalreisepreises, wenn:
    • Wenn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände eintreten, die die Durchführung der Reise oder den Transport von Reisenden zum Reiseziel erheblich beeinträchtigen
    • Wenn wesentliche Bestandteile der Pauschalreise – mit Ausnahme des Preises – erheblich geändert werden.
    • Wenn der Unternehmer, der für die Pauschalreise verantwortlich ist, diese vor Reisebeginn storniert, hat der Reisende zusätzlich Anspruch auf eine Entschädigung.
    • Im Fall der Nichterbringung von Reiseleistungen, sofern diese die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter oder gegebenenfalls der Vermittler das Problem nicht beheben kann.
    • Bei außergewöhnlichen Umständen, wie etwa schwerwiegenden Sicherheitsproblemen, die sich auf die Reise auswirken könnten, müssen Reisende ebenfalls keine Stornogebühren zahlen.
    • Die Reisenden haben Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz bei Nichterbringung oder nicht ordnungsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen.

*Widerrufsrecht: Bei Pauschalreisen besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Allerdings haben Reisende, die eine Pauschalreise außerhalb von Geschäftsräumen buchen (nicht zu verwechseln mit Fernabsatzverträgen), ein vierzehntägiges Widerrufsrecht gegenüber HOWLANDERS.COM.

Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, sind:

  • Verträge, die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Reisenden an einem anderen Ort als dem Geschäftssitz des Unternehmers geschlossen wurden.
  • Verträge, bei denen der Reisende unter denselben Umständen wie im vorherigen Absatz ein Angebot abgegeben hat.
  • Verträge, die im Geschäftssitz des Unternehmers oder unter Verwendung jeglicher Fernkommunikationsmittel unmittelbar nach einem persönlichen und individuellen Kontakt mit dem Reisenden an einem anderen Ort als dem Geschäftssitz und bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Reisenden geschlossen wurden.
  • Verträge, die während eines vom Unternehmer organisierten Ausflugs mit dem Ziel abgeschlossen wurden, dem Reisenden Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben und zu verkaufen.

2.9.- Kündigung des Vertrags durch den Veranstalter oder Einzelhändler

Der Veranstalter oder gegebenenfalls der Einzelhändler können den Vertrag über eine Pauschalreise kündigen und dem Reisenden sämtliche geleisteten Zahlungen erstatten, ohne zu zusätzlichem Schadensersatz verpflichtet zu sein, sofern die rechtlichen Bedingungen gemäß dem spanischen Gesetzesdekret 1/2007 vom 16. November erfüllt sind.

2.10.- Haftung für Buchungsfehler

  • Der Unternehmer haftet für Fehler, die auf technische Mängel im Buchungssystem zurückzuführen sind, wenn diese ihm zuzurechnen sind, sowie für Fehler während des Buchungsvorgangs, sofern er die Buchung übernommen hat.
  • Der Unternehmer haftet nicht für Buchungsfehler, die dem Reisenden zuzurechnen sind oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind.

2.11.- Durchführung des Pauschalreisevertrags

  • Die Veranstalter und Einzelhändler von Pauschalreisen haften gegenüber dem Reisenden für die ordnungsgemäße Erbringung der im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen, entsprechend der ihnen im Rahmen der Organisation der Pauschalreise zugewiesenen Verantwortlichkeiten – unabhängig davon, ob die Leistungen von ihnen selbst oder von anderen Dienstleistern erbracht werden.
  • Ungeachtet dessen kann der Reisende Ansprüche wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der im Pauschalreisevertrag enthaltenen Leistungen wahlweise gegenüber dem Veranstalter oder dem Einzelhändler geltend machen. Diese sind verpflichtet, über das bestehende Haftungssystem zu informieren, die Beschwerde direkt zu bearbeiten oder sie je nach Zuständigkeitsbereich an den entsprechenden Verantwortlichen weiterzuleiten sowie den Reisenden über deren Verlauf zu informieren – auch wenn sie außerhalb ihres eigenen Verantwortungsbereichs liegt.
  • Derjenige, der gegenüber dem Reisenden haftet, hat ein Rückgriffsrecht gegenüber dem Unternehmer, dem die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung entsprechend seinem Zuständigkeitsbereich zuzurechnen ist.
  • Wenn ein Veranstalter oder ein Einzelhändler im Rahmen seines Zuständigkeitsbereichs eine Entschädigung zahlt, eine Preisminderung gewährt oder andere gesetzlich vorgeschriebene Pflichten erfüllt, kann er Ersatz von Dritten verlangen, die zu dem Umstand beigetragen haben, der zur Entschädigung, Preisminderung oder Erfüllung anderer Verpflichtungen geführt hat.
  • Der Reisende ist verpflichtet, dem Veranstalter oder ggf. dem Einzelhändler ohne unangemessene Verzögerung jede während der Durchführung einer im Vertrag enthaltenen Reiseleistung festgestellte Vertragswidrigkeit mitzuteilen.
  • Wird eine der im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so müssen der Veranstalter und ggf. der Einzelhändler die Vertragswidrigkeit beheben, es sei denn, dies ist unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, wobei die Schwere der Vertragswidrigkeit und der Wert der betroffenen Reiseleistung zu berücksichtigen sind. Wird die Vertragswidrigkeit in diesen Fällen nicht behoben, gelten die Vorschriften über Preisminderung und Schadenersatz.
  • Unbeschadet der zuvor genannten Ausnahmen kann der Reisende die Vertragswidrigkeit selbst beheben und Erstattung der hierfür notwendigen Aufwendungen verlangen, wenn der Veranstalter oder ggf. der Einzelhändler sie nicht innerhalb einer vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist beseitigt. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn der Veranstalter oder Einzelhändler die Mängelbeseitigung verweigert oder eine sofortige Abhilfe erforderlich ist.
  • Wenn ein wesentlicher Teil der Reiseleistungen nicht wie im Pauschalreisevertrag vereinbart erbracht werden kann, hat der Veranstalter oder ggf. der Einzelhändler dem Reisenden ohne zusätzliche Kosten angemessene Ersatzleistungen anzubieten – möglichst von gleichwertiger oder höherer Qualität –, damit die Pauschalreise fortgesetzt werden kann, auch wenn die Rückreise des Reisenden an den Abreiseort nicht wie vereinbart erfolgen kann.

Führen die vorgeschlagenen Ersatzleistungen zu einer Pauschalreise von geringerer Qualität als im Vertrag vereinbart, so gewährt der Veranstalter oder gegebenenfalls der Einzelhändler dem Reisenden eine angemessene Preisminderung.

Der Reisende darf die vorgeschlagenen Ersatzleistungen nur ablehnen, wenn sie nicht mit den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Leistungen vergleichbar sind oder wenn die angebotene Preisminderung unangemessen ist.

  • Wenn eine Vertragswidrigkeit die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter sie nicht innerhalb einer vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist behebt, kann der Reisende den Vertrag ohne Zahlung einer Vertragsstrafe kündigen und gegebenenfalls sowohl eine Preisminderung als auch Schadenersatz für die entstandenen Schäden verlangen.
  • Ist im Pauschalreisevertrag die Beförderung von Reisenden enthalten, so sorgt der Veranstalter oder gegebenenfalls der Einzelhändler in den in den beiden vorhergehenden Absätzen genannten Fällen außerdem für die unverzügliche und kostenfreie Rückbeförderung des Reisenden mit einem gleichwertigen Verkehrsmittel.
  • Ist die Rückbeförderung des Reisenden gemäß dem Vertrag aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, übernimmt der Veranstalter oder gegebenenfalls der Einzelhändler die Kosten für die notwendige Unterbringung – soweit möglich in einer gleichwertigen Kategorie – für höchstens drei Nächte pro Reisendem. Wenn das einschlägige EU-Recht über die Fahrgastrechte längere Fristen vorsieht, gelten diese längeren Fristen.
  • Die im vorherigen Absatz genannte Kostenbegrenzung gilt nicht für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gemäß Artikel 2 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität, sowie deren Begleitpersonen, Schwangere, unbegleitete Minderjährige und Personen, die spezielle medizinische Betreuung benötigen, sofern der Veranstalter oder gegebenenfalls der Einzelhändler mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über diese besonderen Bedürfnisse informiert wurden.
  • Der Veranstalter und der Einzelhändler können sich nicht auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zur Haftungsbegrenzung berufen, wenn das Transportunternehmen sich nach EU-Recht nicht auf solche Umstände berufen kann.

2.12.- Insolvenz des Veranstalters oder Einzelhändlers

  • Bei Insolvenz des Veranstalters oder Einzelhändlers erfolgt die Rückerstattung der vom Reisenden geleisteten Zahlungen.
  • Tritt die Insolvenz nach Reisebeginn ein und ist Transport Bestandteil der Reise, wird die Rückreise der Reisenden gewährleistet.

2.13.- Schutz personenbezogener Daten

In Übereinstimmung mit dem spanischen Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember zum Schutz personenbezogener Daten und zur Gewährleistung digitaler Rechte sowie mit der Europäischen Verordnung 2016/679 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und über den freien Datenverkehr verpflichten sich die Agentur und der Reisende, die geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten.

Im Falle eines wirksamen Vertragsabschlusses mit der Agentur werden dem Reisenden die Informationen zum Datenschutz zum gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt zur Verfügung gestellt. Ebenso kann unsere Datenschutzrichtlinie unter https://www.howlanders.com/de/legal/privacy eingesehen werden.

2.14.- Verjährung

Ansprüche aus den in diesem Gesetz anerkannten Rechten verjähren nach zwei (2) Jahren, gerechnet ab dem Tag des Vertragsschlusses.

2.15.- Gerichtsstand

Die Parteien, die unter diesen allgemeinen Vertragsbedingungen einen Vertrag abschließen, unterwerfen sich zur Klärung von Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus der Auslegung oder Ausführung des Pauschalreisevertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, nach Wahl des Reisenden entweder den Gerichten am Wohnsitz des Reisenden oder am Sitz des Unternehmens.

3.- SONSTIGES

3.1.- Richtigkeit der wesentlichen Vertragsdaten

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Genauigkeit der im Buchungsvorgang bei HOWLANDERS.COM angegebenen Daten. Die abgefragten Daten sind notwendig, um die ordnungsgemäße Erbringung der gebuchten Leistungen zu gewährleisten und müssen mit den Angaben im Personalausweis oder Reisepass übereinstimmen.

Je nach gebuchter Leistung können zusätzliche Daten erforderlich sein, jedoch werden grundsätzlich Name und Nachname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Buchenden verlangt. HOWLANDERS.COM übernimmt keine Verantwortung für Konsequenzen, die sich aus der Angabe falscher oder unzutreffender Daten ergeben, und behält sich das Recht vor, die Buchung ohne vorherige Ankündigung zu stornieren und rechtliche Schritte einzuleiten, wenn ein betrügerisches Verhalten vermutet wird.

Der Kunde ist außerdem allein verantwortlich für die korrekte Angabe der Anzahl der Reisenden, einschließlich Kinder und Babys, zum Zeitpunkt der Buchung. Der Dienstleister kann die Leistung verweigern, wenn die tatsächliche Personenanzahl nicht mit der Buchung übereinstimmt.

Stellen sich die im Buchungsvorgang oder in der Buchungsbestätigung angegebenen Daten (Preis, Beschreibung, Termine, Anzahl der Personen) als fehlerhaft heraus und ist dies dem Kunden zuzuschreiben, so muss der Kunde umgehend HOWLANDERS.COM unter der Telefonnummer +34 864 800 001 oder per E-Mail an hello@howlanders.com kontaktieren.

In solchen Fällen wird HOWLANDERS.COM beim Dienstleister eine Änderung beantragen, wobei dieser über deren Annahme entscheidet.

3.2.- Buchungsprozess und Kundenkommunikation

Die Buchung bei HOWLANDERS.COM erfolgt in zwei Schritten:

  • Im ersten Schritt beantragt der Kunde die Buchung und leistet die Zahlung.
  • Im zweiten Schritt bestätigt HOWLANDERS.COM je nach Rückmeldung des Anbieters die Buchung, lehnt sie ab oder bietet dem Kunden Alternativen an (Änderung des Datums, der Unterkunft, der enthaltenen Leistungen etc.). Falls der Kunde kein Interesse an den Alternativen hat, wird der gezahlte Betrag vollständig zurückerstattet.

E-Mail-Kommunikation im Buchungsprozess:

  • Zahlungsbestätigung: wird sofort nach dem Zahlungseingang versendet und enthält Informationen zu den wichtigsten Elementen der Buchung.
  • Buchungsbestätigung: enthält die endgültigen Unterlagen zur Buchung, Hinweise und Informationen des Anbieters.

Ist keine Buchung möglich, erhält der Kunde per E-Mail Alternativangebote und/oder die Mitteilung der vollständigen Rückerstattung.

3.3.- Verkaufspreis

Die auf HOWLANDERS.COM veröffentlichten Preise sind Endpreise für alle Reiseteilnehmer inklusive Steuern. In einigen Fällen können zusätzliche lokale Tourismusabgaben direkt vom Kunden vor Ort zu zahlen sein.

Falls der auf HOWLANDERS.COM angegebene Preis für eine touristische Leistung aufgrund eines offensichtlichen Tipp- oder Systemfehlers deutlich falsch oder im Verhältnis zum Marktwert unverhältnismäßig ist, behält sich HOWLANDERS.COM das Recht vor, die Buchung einseitig zu stornieren. In diesem Fall wird der Kunde ordnungsgemäß benachrichtigt und erhält 100 % des gezahlten Betrags zurückerstattet.

Diese Klausel gilt ausschließlich in Fällen, in denen der Preisfehler augenfällig ist und von einem durchschnittlichen Verbraucher leicht erkannt werden kann, im Einklang mit den Grundsätzen von Treu und Glauben sowie dem berechtigten Vertrauen.

3.4.- Beschreibung der gebuchten Leistungen

HOWLANDERS.COM bemüht sich, Kunden bei der Auswahl der Leistungen hinsichtlich Qualität und Komfort zu unterstützen. Dazu werden Informationen zur Kategorie von Unterkünften und Transportmitteln bereitgestellt. Der Kunde sollte jedoch beachten, dass Qualitätsstandards je nach Region oder Land variieren. HOWLANDERS.COM empfiehlt dringend, die Aktivitätsbeschreibungen und Kundenbewertungen sorgfältig zu lesen.

3.5.- Dokumentation

Reisende sind verpflichtet, sich über die Einreise-, Aufenthalts- und Ausreisebestimmungen sowie die Transitvorschriften des Reiseziels zu informieren und die hierfür erforderlichen Reisedokumente (Visa, Genehmigungen usw.) – unabhängig vom Alter – rechtzeitig vor Reiseantritt zu beschaffen und mitzuführen. Dies gilt ebenfalls für eventuell vorgeschriebene Impfungen. Reisende mit spanischer Staatsangehörigkeit finden weiterführende Informationen auf den folgenden Webseiten: (http://www.exteriores.gob.es) und (http://www.mscbs.gob.es/)

Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit sollten sich bei den jeweiligen Botschaften und/oder Konsulaten über die erforderlichen Reisedokumente und sonstigen Formalitäten für die Durchführung der Reise informieren.

Da es objektiv nicht möglich ist, stets aktuelle Informationen zu sämtlichen Ländern sowie deren Einreise-, Ausreise- und Transitbestimmungen für Staatsangehörige aller Länder bereitzustellen – zumal sich diese Bestimmungen aufgrund nationaler Souveränität jederzeit und ohne Vorankündigung ändern können –, wird dem Reisenden dringend empfohlen, die relevanten Informationen beim spanischen Außenministerium und/oder bei der Botschaft bzw. dem Konsulat des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes einzuholen, um die erforderlichen Reisedokumente (Visa, Genehmigungen usw.) sowie gesundheitliche Anforderungen zu prüfen und zu erfüllen.

3.6.- Eingeschränkte Mobilität und besondere Bedürfnisse

Vor Vertragsabschluss muss der Reisende HOWLANDERS.COM über die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Kontaktstellen über etwaige Einschränkungen der Mobilität und/oder besondere Bedürfnisse informieren. Dies dient ausschließlich dem Zweck, dass HOWLANDERS.COM den Reisenden darüber informieren kann, ob die Buchung und Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen unter diesen Umständen geeignet ist oder nicht.

3.7.- Zahlung der gebuchten Leistungen

Der Kunde muss die Zahlung des vollständigen Betrags für die gebuchten Leistungen über eines der von HOWLANDERS.COM bereitgestellten oder angebotenen Zahlungsmittel leisten. Der Gesamtbetrag muss vor dem Abreisedatum vollständig beglichen sein, gemäß den jeweils festgelegten Bedingungen. Geht die Zahlung nicht fristgerecht und ordnungsgemäß ein, gilt dies als einseitiger Rücktritt des Reisenden vom Vertrag, unter Anwendung der mitgeteilten Stornogebühren und Vertragsstrafen.

In der Regel gilt die Buchungsbestätigung als Zahlungsnachweis und Quittung für die gebuchten Leistungen. Ungeachtet dessen kann es vorkommen, dass bestimmte Leistungserbringer bei Ankunft des Kunden die Angabe einer Kreditkartennummer oder eine Kaution verlangen, entweder zur Absicherung etwaiger vor Ort in Anspruch genommener Zusatzleistungen oder als Sicherheit für mögliche Schäden am verwendeten Material.

Sollte der Kunde eine Rechnung für die gebuchte Leistung benötigen, kann er diese nach Durchführung der Aktivität anfordern. Hierzu ist eine E-Mail mit vollständigem Namen bzw. Firmenbezeichnung, Steuernummer (CIF/NIF), Anschrift sowie Buchungscode an hello@howlanders.com zu senden.

3.8.- Stornierung oder Änderung durch den Kunden

Jegliche Änderung oder Stornierung einer Buchung muss schriftlich per E-Mail an hello@howlanders.com erfolgen. Mitteilungen per Telefon oder über andere Kommunikationskanäle sind nicht gültig. Als maßgeblicher Zeitpunkt für die Stornierung gilt der Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs, während als Referenz für die Abreise die Ortszeit am Ort der gebuchten Leistung herangezogen wird. Die Differenz in Stunden/Tagen zwischen beiden Zeitpunkten ist ausschlaggebend für die Anwendung der jeweiligen „Stornierungsbedingungen“.

3.9.- Haftungsausschluss

Der Reisende erklärt, sich darüber im Klaren zu sein, dass viele der angebotenen Aktivitäten in bergigem Abenteuerterrain und abseits herkömmlicher Routen stattfinden, und übernimmt die damit verbundenen körperlichen Risiken. Der Teilnehmer erkennt außerdem an, dass er vom Unternehmer über sämtliche Merkmale der Aktivität informiert wurde (körperliche und psychische Anforderungen, Ausrüstung, Ort usw.) und diese mit vollständigem Kenntnisstand durchführt, wobei er jederzeit zusätzliche Informationen anfordern kann, sofern er dies für eine angemessene Aufklärung für notwendig hält.

Daher ist HOWLANDERS.COM von jeglicher Haftung befreit in Bezug auf Verletzungen, Schäden und/oder Unfälle, die dem Nutzer während der Durchführung der gebuchten Aktivität oder im Vorfeld entstehen und ihn an deren Teilnahme hindern könnten.

3.10.- Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum

Alle Inhalte der Website www.HOWLANDERS.COM – einschließlich, aber nicht ausschließlich, Texte, Marken, Logos, Bilder, Zeichnungen, Designs, Webdesign, Quellcode, Software sowie alle weiteren auf der Website erscheinenden Werke – sind durch das geltende Recht zum Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums sowie durch alle weiteren anwendbaren Vorschriften geschützt und sind ausdrücklich „Vaciar Cache S.L.“ oder, gegebenenfalls, den natürlichen oder juristischen Personen vorbehalten, die als Urheber oder Rechteinhaber ausgewiesen sind. Die Verletzung dieser Rechte wird gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verfolgt.

Jegliche Vervielfältigung, Verwertung, Veränderung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe sämtlicher Inhalte der Website www.HOWLANDERS.COM – unabhängig von Art und Zweck – ist untersagt, sofern sie nicht der legitimen Information oder Buchung der angebotenen Leistungen durch Kunden dient. In jedem Fall ist die vorherige schriftliche Zustimmung von HOWLANDERS.COM erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung oder Vervielfältigung der auf der Website enthaltenen Bilder.

Der Zugriff auf die Website http://www.howlanders.com bedeutet in keinem Fall eine Erlaubnis, einen Verzicht, eine Übertragung oder Abtretung – weder ganz noch teilweise – der genannten Rechte durch deren Inhaber, noch die Einräumung sonstiger Rechte zur Nutzung, Veränderung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe, es sei denn, HOWLANDERS.COM hat dies ausdrücklich genehmigt.

HOWLANDERS.COM behält sich das Recht vor, Kunden, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung den Zugang zur Website und/oder zu den angebotenen Leistungen zu verweigern oder zu entziehen.

Ausgabe April 2025

ZUSÄTZLICHE VORVERTRAGLICHE INFORMATIONEN, VERPFLICHTEND UND AUSSCHLIESSLICH ANWENDBAR AUF PAUSCHALREISEN IM SINNE VON ARTIKEL 151 DES SPANISCHEN KÖNIGLICHEN GESETZESDEKRETS 1/2007 VOM 16. NOVEMBER

PAUSCHALREISEVERTRAG – ANWENDBAR AUSSCHLIESSLICH AUF PAUSCHALREISEN, WIE IN ARTIKEL 151 DES SPANISCHEN GESETZESDEKRETS 1/2007 VOM 16. NOVEMBER DEFINIERT

*Die Originalversion dieses Dokuments wurde auf Spanisch verfasst. Im Falle von Abweichungen, Fehlern oder Unstimmigkeiten zwischen der übersetzten und der Originalversion gilt letztere in vollem rechtlichen Umfang. Die Originalversion auf Spanisch ist verfügbar unter: https://www.howlanders.com/es/legal/terminos